• Eiderstedter-Strandkörbe
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Heute ist der 20.05.2012
1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch die Firma Eiderstedter-Strandkörbe und ihre Erfüllungsgehilfen erbracht werden.

1.2 Die Firma Eiderstedter-Strandkörbe und Ihre Erfüllungshilfen liefern und leisten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Eiderstedter-Strandkörbe per Brief, Email oder Fax.

1.5 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für die Firma Eiderstedter-Strandkörbe nicht verbindlich.

1.6 Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma Eiderstedter-Strandkörbe berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.

1.7 Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits, auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeleitet werden.

2 Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote der Firma Eiderstedter-Strandkörbe sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn die Firma Eiderstedter-Strandkörbe einen Auftrag des Kunden schriftlich per Brief, Email oder Fax bestätigt.

2.3 Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Neuberechnungen oder Vertragsverlängerungen.

2.4 Bei Dienstleistungsverträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richtpreis / Richttermin und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Firmensitz oder Auslieferungslager. Fracht, Verpackung und Rollgeld gehen zu Lasten des Kunden, sodenn keine weiteren Absprachen in Schriftform festgelegt wurden.

3.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

3.3 Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Überweisung vorab oder spätestens bei Übergabe per Nachnahme bar (cash), hierzu anfallende Kosten sind vom Käufer zu tragen.

3.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Firma Eiderstedter-Strandkörbe an die in Ihren Angeboten genannten Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

3.5 Bei Neuerscheinung von Preislisten verlieren ältere Preislisten ihre Gültigkeit.

3.6 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

3.7 Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.8 Nicht vorhersehbare Änderungen berechtigen die Firma Eiderstedter-Strandkörbe zu einer entsprechenden Preisanpassung.

3.9 Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage.

3.10 Forderungen unsererseits sind per Vorkasse jedoch spätestens bei Lieferung oder zuzüglich Nachnahmegebühr per Nachnahme fällig.

3.11 Skonti werden nicht gewährt.

3.12 Sämtliche Bankkosten, die bei Bezahlungen aus dem Ausland anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.

3.13 Die Firma Eiderstedter-Strandkörbe behält sich vor, Lieferungen und Leistungen im Einzelfall gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.

3.14 Bei Sonderbestellungen werden 50% des Warenwertes als Anzahlung sofort fällig. Sonderbestellungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

3.15 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.16 Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

3.17 Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.18 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma Eiderstedter-Strandkörbe gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.

3.19 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Eiderstedter-Strandkörbe zu sofortigen Rücktritt von Liefer- oder Leistungverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der Firma Eiderstedter-Strandkörbe gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Eiderstedter-Strandkörbe andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Eiderstedter-Strandkörbe weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Firma Eiderstedter-Strandkörbe steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Eiderstedter-Strandkörbe berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

3.20 Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

3.21 Die Firma Eiderstedter-Strandkörbe ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Firma Eiderstedter-Strandkörbe behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Waren und Ihm erbrachten Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Firma Eiderstedter-Strandkörbe nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma Eiderstedter-Strandkörbe teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

Die Veräusserung von Waren der Firma Eiderstedter-Strandkörbe durch den Kunden vor vollständiger Bezahlung ist nicht erlaubt und gleichzusetzen mit vorsätzlichem Betrug der zur sofortigen Anzeige führt.

5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die bestellten Erzeugnisse zum Versand gebracht oder abgeholt werden.

6 Liefer- und Leistungszeit

6.1 Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

6.2 Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Firma Eiderstedter-Strandkörbe die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich. In diesen Fällen kann der Kunde kein Verzugsschaden, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

6.3 Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Eiderstedter-Strandkörbe zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Eiderstedter-Strandkörbe nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den die Firma Eiderstedter-Strandkörbe zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht vom Rücktritt des Vertrages.

6.4 Bei Sonderanfertigungen/Bestellungen ist die Leistung erst nach Herstellung möglich, Fertigungszeiten von bis zu mehreren Monaten gelten als normal.

7 Gewährleistung, Haftung

7.1 Die Firma Eiderstedter-Strandkörbe gewährleistet, daß die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.

7.2 Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Firma Eiderstedter-Strandkörbe darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen nichts geändert werden.

7.3 Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl der Firma Eiderstedter-Strandkörbe auf Nachbesserung oder Ersatzleistung.

7.4 Für Nachbesserung und Ersatzleistung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungspflicht. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung / Ersatzleistung steht dem Kunden ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.

7.5 Soweit die Firma Eiderstedter-Strandkörbe einen gerügten Mangel anerkennt, werden alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten übernommen. Frachtkosten und - risiken gehen zu Lasten des Kunden.

7.6 Bei Selbstbausätzen wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundenachweis übernommen.

8 Sonstige Schadensersatzansprüche

8.1 Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder Verdienstausfälle entstanden sind, haftet die Firma Eiderstedter-Strandkörbe nur, wenn ihr, bzw. Ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.2 Befindet sich die Firma Eiderstedter-Strandkörbe mit der ihr obliegenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz werden maximal 5% vom Auftragswert pauschal festgesetzt.

9 Anwendbares Recht

9.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Eiderstedter-Strandkörbe und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

9.2 Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

9.3 Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, wird als Gerichtsstand wahlweise der Sitz der Firma Eiderstedter-Strandkörbe oder das Amtsgericht Husum vereinbart.

9.4 Im Falle der Abtretungen der Forderungen durch Firma Eiderstedter-Strandkörbe hat auch der Zessionar das Wahlrecht unter diesen beiden Gerichtsständen.

9.5 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: 01.2010













 
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